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Neues Akku-Blasgerät für flexible Reinigungsarbeiten
Egal, ob Laub, kleine Zweige oder Grasschnitt – mit dem neuen Akku-Blasgerät Stihl BGA 50 geht das Säubern von Flächen und Wegen rund um Haus und Garten leicht von der Hand. Das Gerät bietet mit seiner variablen Drehzahlregelung hohe Flexibilität beim Reinigen von engen oder verwinkelten Bereichen.

Das Blasgerät eignet sich für das Reinigen in Garagen oder unter der Gartenmöbel-Sitzgruppe. Die maximale Blaskraft von bis zu 11 Newton erlaubt auch das schnelle Befreien weitläufiger Flächen von Laub und Unrat.
Da sich die Blaskraft flexibel an unterschiedliche Reinigungssituationen anpassen lässt, kann beispielsweise auf Schotterwegen nur das Laub weggeblasen werden und nicht der Schotter selbst.
Die für den Betrieb erforderliche Energie liefert ein 36-Volt-Lithium-Ionen-Akku aus dem Stihl AK-System. Dieses Akku-Baukastensystem umfasst eine Vielzahl von Geräten für verschiedenste Anwendungen sowie Ladegeräte und Akkus mit unterschiedlichem Energiegehalt.
Für das BGA 50 wird der AK 20 empfohlen, der in den Akkuschacht im Gehäuse eingesteckt wird und damit auch zur Balance des Geräts beiträgt. Sie sorgt in Verbindung mit dem geringen Gewicht von 3,4 Kilogramm inklusive Akku dafür, dass das Blasgerät leicht in der Hand liegt und auch über eine längere Zeit ermüdungsarm und komfortabel geführt werden kann.
Für eine platzsparende Lagerung lässt sich das Blasrohr schnell und einfach ohne Werkzeug abnehmen. Das Gerät arbeitet leise und eignet sich daher auch für den Einsatz in Wohngebieten.
Die variable Drehzahlregelung ermöglicht eine präzise Anpassung der Blaskraft an die jeweilige Reinigungsaufgabe. Bei empfindlichen Oberflächen oder in engen Bereichen kann die Leistung reduziert werden, während für größere Flächen die volle Kraft genutzt werden kann.
Das Akku-Baukastensystem bietet Vorteile für Nutzer, die mehrere Geräte besitzen, da Akku und Ladegerät mehrfach genutzt werden können. Dies reduziert die Anschaffungskosten für weitere Geräte und vereinfacht die Lagerhaltung. n
05.09.2025






